Race Camps
Race Camps: Riesentorlauf-Training für Skilehrer



Eine wichtige Teildisziplin des Skisport ist der Rennsport, war es doch einst die Hauptdisziplin des Sports bevor der Carvingski den beginn eines neuen Zeitalters einleitete und plötzlich Twintips, Touren- und Freerideski die Berge eroberten.
Dies schmälert keineswegs die Wichtigkeit des Rennsports für die gesamte Sportart, weshalb wir uns ab dem Landeslehrer mit der Disziplin Riesentorlauf auseinandersetzen.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, wer diese Disziplin von Anfang an ernst nimmt, sein Training, sein Equipment dementsprechend anpasst schafft das geforderte Limit am Ende der Ausbildung.
Wer komplett ohne Vorerfahrungen in die Ausbildung startet sollte sich allerdings im Klaren darüber sein, dass die Übungszeit während der regulären Ausbildung nicht ausreichen wird um am Ende positiv abzuschließen.
Wir lassen euch aber mit diesem Mehraufwand nicht alleine und bieten spezielle Racecamps für euer Riesentorlauftraining.
Kursdetails & Ausrüstungsliste
1. Aufbau der Ausbildung
Zeitaufwand:
3 Tage
Tagesablauf:
Tägliches Programm von 9:00 – max. 15:00 Uhr
(beinhaltet GS-Training, Technik Training, Videoanalyse/Nachbesprechung, ggf. Mittagessen)
2. Skiausrüstung
RTL-Ausrüstung
- gut präparierter RTL-Ski, passend zum eigenen Können
- professionelle RTL-Ski haben einen langen Radius (> 21 m), dies erfordert entsprechende Vorkenntnisse
- bei geringer Vorerfahrung kann ein kürzerer Radius (17–21 m) besser geeignet sein
- wir empfehlen das Tragen eines Rennanzugs (jedes Hundertstel kann entscheidend sein!)
- wir empfehlen entsprechende Schutzkleidung (Arm- und Schulterpolster, Rennhelm etc.)
- SL Ski – für gezieltes Technik Training
- 'Rennstöcke' in entsprechender Länge, mit Schlaufen und keinen Powder-Tellern
Folgende Skier sind ausdrücklich nicht erlaubt:
- keine Tourenausrüstung
- keine Twintips
- keine Freeride-Ski (> 75 mm Mittelbreite)
Helm
– während des gesamten Racecamps besteht Helmpflicht!
Rucksack (mitzuführen):
- Trinkflasche
- Wechselhandschuhe
- Regenschutz (es wird bei jeder Witterung gefahren!)
3. Sicherheitsausrüstung
- Erste-Hilfe-Paket (täglich am Berg)
4. Vorzuweisende Dokumente
Vor Kursbeginn sind folgende Unterlagen per E-Mail an
-
Ärztliches Attest über die entsprechende körperliche Eignung
5. Versicherung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Teilnehmer*innen haftpflicht-, kranken- und unfallversichert sein müssen, da der Skilehrerverband keinerlei Haftung übernimmt.
E-Card bitte mitbringen!
6. Bezahlung
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Bludenz/Montafon
Vorarlberger Skilehrerverband
IBAN: AT28 3746 8000 0502 4096
BIC: RVVGAT2B468
Die Einzahlung der gesamten Kurskosten binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung gilt als Teilnahmebestätigung.
7. Stornobedingungen
- Bei Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang beim VSLV) werden 10 % der Kursgebühr als Stornogebühr einbehalten.
- Bei späterer Stornierung fallen 50 % Stornogebühren an.
- Bei Stornierung nach Kursbeginn bzw. bei Nichtanwesenheit während des gesamten Kurses oder einzelner Teile davon ist der gesamte Teilnahmebetrag fällig.
Der CTT-Test im Detail
Die „Gemeinsame Ausbildungsprüfung – technische Prüfung“ und die „Gemeinsame Ausbildungsprüfung – sicherheitstechnische Prüfung“ (frühere Bezeichnung: Euro-Test, Euro-Security-Test) werden auf Grundlage der „Delegierten Verordnung (EU) 2019/907 der Kommission vom 14. März 2019 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausbildungsprüfung für Skilehrer*innen gemäß Artikel 49b der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ durchgeführt.
Mit dem delegierten Rechtsakt werden der Inhalt einer gemeinsamen Ausbildungsprüfung sowie die erforderlichen Bedingungen für den Antritt zur Prüfung und für das Bestehen der Prüfung festgelegt. Diese gemeinsame Ausbildungsprüfung ist eine standardisierte Eignungsprüfung, die in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten verfügbar ist und den Inhaber*innen einer besonderen Berufsqualifikation vorbehalten ist.
Gemäß Artikel 49b (1) der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt das Bestehen einer solchen Prüfung in einem Mitgliedstaat die Inhaber*innen einer besonderen Berufsqualifikation, den Beruf in einem beliebigen Aufnahmemitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen auszuüben wie diejenigen, die eine Berufsqualifikation in diesem Mitgliedstaat erworben haben.
Alle Informationen zur Delegierten Verordnung finden Sie hier.