Meldung einer beabsichtigten Ausübung der Tätigkeit einer Skischule bzw. eines selbstständigen Skilehrers im Rahmen des Ausflugsverkehrs aus anderen Bundesländern und Staaten.
Folgende Punkte sind unbedingt zu berücksichtigen
Der Ausflugsverkehr muss mindestens 3 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit in Vorarlberg angemeldet werden.
Die Meldepflicht ist jährlich zu machen bzw. zu wiederholen.
Falls Skilehrer-Anwärter zum Einsatz gebracht werden, muss mindestens auch ein Diplomskilehrer vor Ort sein.
Vorlage der Skischulbewilligung bzw. der Skilehrer-Konzession
Der Ausflugsverkehr darf nur vorübergehend und gelegentlich erfolgen und die Dauer von insgesamt einem Monat pro Wintersaison nicht übersteigen!